Hygienemaßnahmen bei der Beförderung
von Jan Brillert (Kommentare: 0)
Verschärfung der bisherigen Bestimmungen
Auf die folgenden Bestimmungen haben wir als Schule keinen Einfluss.
Die folgenden Hygienemaßnahmen gelten sowohl während der Beförderung als auch außerhalb des Fahrzeugs beim Ein- und Ausstieg und sind zum 22.02.21 umzusetzen.
- Grundsätzlich ist der Kontakt zwischen Fahrpersonal und Schulkind auf ein äußerstes Minimum zu begrenzen.
- Das Fahrpersonal ist angehalten die Verweildauer auf dem Schulhof ebenfalls auf ein äußerstes Minimum zu begrenzen und lediglich bei Bedarf beim Ein- oder Ausstieg zu unterstützen.
Beförderung innerhalb einer Kohorte:
- Es gilt kein Mindestabstand zwischen den Schülern und Schülerinnen.
- Zwischen Fahrpersonal und Schulkindern ist während der Beförderung ein Mindestabstand von 1,5 m zwingend einzuhalten.
- Fahrpersonal und Schulkinder sind verpflichtet mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, empfohlen wird das Tragen von FFP2-Masken.
- Kindern, denen es gesundheitlich nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, sind von der Maskenpflicht befreit, sofern dies durch einen Arzt attestiert ist.
- Eine Belüftung erfolgt mit Außenluft entweder über die Fenster vorzugsweise mit diagonalem Durchzug oder aber die Luftanlage wird auf Außenluft gestellt und die hinteren Fenster geöffnet, wenn möglich. Eine Klimaanlage ist nur im äußersten Notfall einzuschalten, wenn die Außentemperaturen eine andere Form der Belüftung nicht zulassen. Das Nutzen von Umluft ist verboten.
- Desinfektion des Fahrzeuges wird nach jeder Fahrt durchgeführt.
Das „Durchmischen“ von Kohorten ist grundsätzlich zu vermeiden. Sollte das „Durchmischen“ aus betrieblichen Gründen unumgänglich sein, sind über die oben genannten Vorgaben hinaus zwingend Mindestabstände von 1,5 m zwischen den zu befördernden Schüler*innen unterschiedlichen Kohorten in einem Fahrzeug verpflichtend einzuhalten.
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